Erziehungsbeistand | Betreuungshilfe

Ambulante Hilfe zur Erziehung

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.”

  • Wer kann das Angebot in Anspruch nehmen?
    Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe sind ambulante Formen der Jugendhilfe. Ein Antrag zur Hilfe kann von Sorgeberechtigten gestellt werden.
  • Wann kann man das Angebot in Anspruch nehmen?
    Nachdem ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Fachbereich Jugend und Familie des Werra-Meißner-Kreises gestellt und von dort bewilligt wurde.

Matthias Köhler

Pädagogische Leitung
Ambulante Dienste

Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Sozialarbeiter
Systemischer Therapeut/Familientherapeut, MarteMeo®-Therapeut

Reichensächser Straße 12
37269 Eschwege
Tel. 05651 3076 - 41
Fax 05651 3076 - 40

matthias.koehler@awo-werra-meissner.de