Sozialpädagogische Familienhilfe

 „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.” 

 

Wer kann das Angebot in Anspruch nehmen?

  • Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Form der Jugendhilfe für Familien bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind.

 

Wann kann man das Angebot in Anspruch nehmen?

  • Nachdem ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Fachbereich Jugend und Familie des Werra-Meißner-Kreises gestellt und von dort bewilligt wurde.